Gerhard Hesselmann oHG

Begriffe, Abkürzungen und Definitionen aus der Kabelwelt

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FaserFeuerschutzschlauchFunktionserhalt

 

Ein Funktionserhalt für Kabelanlagen über 30 oder 90 Minuten wird gem. VDE 108 sowie den geltenden Landesbauordnungen für bestimmte Bauabschnitte gefordert. Der Nachweis erfolgt durch die Prüfung nach DIN 4102 T.12. Für die geprüfte Kabelanlage wird von einer Amtlichen Materialprüfanstalt ein spezielles Bauaufsichtliches Prüfzeugnis ausgestellt.

 

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